Die LTK Hessen sieht die zusätzliche private Vorsorge als sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk an. Weitere Rahmenverträge sind in den Bereichen Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung geschlossen worden.
Gruppenvertrag im Bereich Berufsunfähigkeit/ Arbeitskraftabsicherung mit der HDI Lebensversicherung mit folgenden Vorteilen:
- sehr stark vereinfachten Gesundheitsprüfung ohne Angabe von Körpergröße und Gewicht
- der Mitversicherung von schweren Vorerkrankungen
- einem günstigen Beitrag durch die Gruppenversicherung
- Mitversicherung der Familie möglich
- Leistung schon bei Krankheit (gelbe-schein-regel)
- Infektionsklausel
- Keine Meldefristen bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder Verbesserung des Gesundheitszustandes nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit
- Verzicht jeglicher Verweisung auf andere Bereiche bei Eintritt des Versicherungsfalles
- Verzicht auf Berufswechsel
- Optional wählbar für Inflationsschutz durch Dynamik und garantierte Steigerung der BU Rente im Leistungsfall.
- Bestnoten von führenden Rating- Agenturen
- u.v.m.
Gruppenvertrag im Bereich Berufshaftpflicht für Tierarztpraxen und Tierkliniken mit folgenden Vorteilen:
- Beitragsunterscheidung zwischen Kleintiere, Kleintier mit 20 % Großtiere und Großtieren
- Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden frei wählbar
- Rabatte für Gemeinschaftspraxen
- Gründerrabatte
- 2 Assistenztierärzte
- Nichteinhaltung von Fristen
- Tätigkeitsschäden
- Fleischbeschau/ Schlachthof
- Pferdeschäden bis 1 Mio. Euro
- Kaufuntersuchung/ Gutachtertätigkeit bis 1 Mio. Euro
- Behandlung im Ausland (Europa)
Gruppenvertrag im Bereich Rechtsschutzversicherung Tierarztpraxis ggf. Erweiterung für Privat:
- Berufsrechtsschutz für niedergelassene Tierärzte
- 1 Mio. Euro Versicherungssumme inkl. 200.000 Euro für Strafkaution
- Ungerechtfertigte Kündigung
- Antidiskriminierungs- Rechtsschutz
- Aufhebungsvereinbarung
- Steuer-, Sozial und Verwaltungs- Rechtsschutz
- JurLine telefonische Rechtsberatung
- geringe Beiträge durch Auswahl der Selbstbeteiligung von 150 Euro, 250 Euro oder 500 Euro je Schadensfall
- Berufsrechtsschutz für angestellte Tierärzte (inkl. Ehe- und Lebenspartner und ihre Kinder)
- Ungerechtfertigte Kündigung
- Überstunden
- Aufhebungsvereinbarung
- Anerkennung eines Wegeunfalls
- Steuer-, Sozial und Verwaltungs- Rechtsschutz
- geringe Beiträge durch Auswahl der Selbstbeteiligung von 150 Euro, 250 Euro oder 500 Euro je Schadensfall