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KUPFER FINANZ

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16348 Wandlitz bei Berlin

Berufshaftpflicht für Ihre Kleintierpraxis mit Großtieranteil

Berufshaftpflicht Kleintierpraxis mit Großtieranteil (max. 20%)

Mit KUPFER FINANZ perfekter Service & Sicherheit!

Sie sind Tierarzt um zu helfen, aber Sie kennen das aus Ihrem Alltag – Ihr Beruf birgt auch viele Risiken. Schon kleine Unachtsamkeiten können ein großes Risiko für die Tierärztin oder den Tierarzt bedeuten. Für kleine oder große Schäden durch Ihre Tätigkeit oder auch die Ihrer Angestellten haften Sie! Im Extremfall haften Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen.

Deshalb können Sie als Tierarzt/-in nicht auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten. Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz, wenn Sie eine Praxis mit mehreren Mitarbeitern betreiben. Sie und Ihre Mitarbeiter sind vor Behandlungsfehlern, die schwerwiegende finanzielle Folgen haben können, nie sicher. Deshalb sind in der Haftpflicht für den Beruf des Tierarztes auch die Mitarbeiter der Praxis beitragsfrei mitversichert.

Die Branchenexperten von KUPFER FINANZ beraten Sie genau zu der Haftpflichtversicherung, die zu Ihnen und die zu Ihrer Praxis passt. Sie genießen Sicherheit mit einem leistungsstarken Rundum-sorglos-Paket und können sich voll auf Ihre Arbeit mit den tierischen Patienten konzentrieren.  Für dieses Paket gilt, der Anteil an Großtieren, die Sie behandeln, sollte nicht mehr als 20 Prozent betragen.

Berufshaftpflicht Kleintier mit Großtieranteil (20%) – Jahresprämien

Für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bis zu 3 Mio. Euro

  • ohne Selbstbehalt: 335,50 €
  • mit 500 € Selbstbehalt: 301,72 €

Für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bis zu 5 Mio. Euro

  • ohne Selbstbehalt: 385,54 €
  • mit 500 € Selbstbehalt: 346,98 €

Praxisgründer erhalten 10 %, Gemeinschaftspraxen 20 % Rabatt.

Leistungshighlights Berufshaftpflicht Kleintier & Großtier

  • Schäden an Pferden: 1 Mio. Euro
  • Kaufuntersuchung/ Gutachtertätigkeit: 150.000 Euro
  • 2 Assistenzärzte kostenlos mitversichert
  • Tätigkeitsschäden/ Kastrationsschäden
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Behandlung im Ausland (Europa)

Hinweis zur passenden Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht für Kleintierpraxen gilt für Sie, wenn Sie vorwiegend Kleintiere behandeln, aber einen geringen Großtieranteil bis zu 20% zulassen möchten.

Für Ihre Kleintierpraxis ohne Großtieranteil bieten wir einen passenden Versicherungsschutz, die Berufshaftpflicht für Kleintierpraxen.

Behandeln Sie in Ihrer Praxis vorwiegend Großtiere, sollten Sie sich mit der Berufshaftpflicht für Großtier- und Gemischtpraxen absichern.

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