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KUPFER FINANZ

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Berufshaftpflicht für Ihre Kleintierpraxis

Berufshaftpflicht Kleintierpraxis

Mit KUPFER FINANZ perfekt abgesichert!

Der Beruf des Tierarztes birgt viele Risiken. Sie kennen das aus Ihrem Berufsalltag und wissen, man kann es gerade bei der Behandlung von Tieren nicht vollständig vermeiden. Schon ein kleinster Fehler, eine kleine Unachtsamkeit kann großen Schaden anrichten. Als Inhaber einer Kleintierpraxis haften Sie sogar für Ihre Mitarbeiter, auch wenn Ihnen der Fehler nicht selbst unterlaufen ist. Hier gilt es vorzusorgen, denn steht erst ein Fall ins Haus müssen Sie im Extremfall sogar mit Ihrem Privatvermögen für die entstandenenen Schäden an Dritten eintreten.

Deshalb benötigt jeder Tierarzt/in eine optimal passende Berufshaftpflichtversicherung! Einen Schutz vor unbeabsichtigt entstandenen Schäden, eine Absicherung gegen existenzbedrohende Entschädigungsforderungen und eine Sicherheit vor unberechtigt erhobenen Ansprüchen.

KUPFER FINANZ berät Sie genau zu der Berufshaftpflicht für Tierärzte/innen, die zu Ihnen und zu Ihrer Kleintierklinik passt. Mit dem leistungsstarken Rundum-sorglos-Paket werden Sie perfekt abgesichert und können sich voll und ganz auf Ihre Arbeit mit den tierischen Patienten konzentrieren. Um Ihre Sicherheit und um eine kompetente Begleitung im Schadensfall kümmern sich Ihre Branchenexperten von KUPFER FINANZ.

 

Berufshaftpflicht Kleintierpraxis – Jahresprämien Tierarzt Kleintierpraxis

für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bis zu 3 Mio. Euro

  • ohne Selbstbehalt: 162,00 €
  • mit 500 € Selbstbehalt: 145,80 €

Praxisgründer erhalten 10 %, Gemeinschaftspraxen 20 % Rabatt.


Leistungshighlights Berufshaftpflicht

  • 2 Assistenzärzte kostenlos mitversichert
  • Nichteinhaltung von Fristen
  • Kastrationsschäden
  • Schlüsselverlust bei gemieteten Praxen

Ihr unabhängiger Branchenexperte für Tierarztversicherungen KUPFER FINANZ berät Sie genau zu der Berufshaftpflicht, die zu Ihnen und Ihrer Kleintierpraxis passt.

Hinweis zur passenden Berufshaftpflicht

Diese Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte mit Kleintierpraxen gilt für Sie, wenn Sie ausschließlich Kleintiere behandeln.

Für einen umfangreicheren Versicherungsschutz sorgt die Berufshaftpflicht für Kleintierpraxen mit Großtieranteil.

Behandeln Sie in Ihrer Praxis vorwiegend Großtiere, sollten Sie sich mit der Berufshaftpflicht für Großtier- und Gemischtpraxen absichern.

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